Der Gefängnisverein Aachen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist bei seiner Tätigkeit daher auf Bußgelder und Spenden angewiesen.
Der Verein ist gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung und laut Steuerbescheid des Finanzamts Aachen von der Körperschaftssteuer befreit. Spender erhalten auf Anfrage eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.
Geben Sie als Verwendungszweck bitte „Spende“ an.